
Lohnbuchhaltung & Entgeltabrechnung
Datenschutz in der Lohnabrechnung – das ist zu beachten
18.07.2025
Die Lohnabrechnung enthält besonders sensible Informationen – von Gehältern über Sozialversicherungsnummern bis hin zu Krankenkassenzugehörigkeit oder Steuermerkmalen. Wer mit solchen Daten arbeitet, trägt eine hohe Verantwortung. Umso wichtiger ist es, den Datenschutz in der Lohnabrechnung konsequent und gesetzeskonform umzusetzen.
Warum der Datenschutz in der Lohnabrechnung so wichtig ist
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung berührt eine Vielzahl personenbezogener Daten. Schon kleinere Fehler können schwerwiegende Folgen haben – nicht nur rechtlich, sondern auch in Bezug auf das Vertrauen der Mitarbeitenden. Der Datenschutz in der Lohnabrechnung ist daher nicht nur Pflicht, sondern auch ein Zeichen professionellen Umgangs mit sensiblen Informationen.
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für den Datenschutz in der Lohnabrechnung ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie verpflichtet Unternehmen dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten auf ein Minimum zu beschränken und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen abzusichern. Dazu gehört auch die sichere Aufbewahrung, Verarbeitung und Weitergabe von Abrechnungsdaten.
Wichtige Maßnahmen für sicheren Datenschutz
Zugriffsrechte klar regeln
Nur autorisierte Personen sollten Zugriff auf Lohnabrechnungsdaten erhalten. In der Regel sind das die Geschäftsführung, die Lohnbuchhaltung oder ein externer Dienstleister.Daten verschlüsselt übertragen
Der Versand von Lohnabrechnungen per unverschlüsselter E-Mail ist nicht zulässig. Sicherer ist die Bereitstellung über ein geschütztes Online-Portal oder ein verschlüsselter PDF-Versand.Verarbeitungsverzeichnis führen
Jedes Unternehmen muss ein sogenanntes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. Darin ist dokumentiert, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden – auch in der Lohnabrechnung.Auftragsverarbeitung vertraglich regeln
Wird die Lohnabrechnung ausgelagert, ist eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit dem Dienstleister zwingend erforderlich. Der Datenschutz in der Lohnabrechnung muss auch bei Dritten sichergestellt sein.Sicherheitslücken regelmäßig prüfen
Technische Systeme sollten regelmäßig aktualisiert und auf Schwachstellen überprüft werden. Firewalls, Zugangskontrollen und verschlüsselte Datenbanken sind heute Standard.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Offene Ablagen oder Ordner mit Abrechnungsdaten sind ein häufiger Verstoß.
Fehlende Löschkonzepte führen oft zu unnötiger Datenhaltung.
Keine Schulung der Mitarbeitenden, etwa im Umgang mit vertraulichen Daten oder E-Mail-Versand, ist ebenfalls kritisch.
Externe Dienstleister: Datenschutz beachten
Immer mehr Unternehmen lagern ihre Lohnabrechnung aus. Das ist effizient – aber nur dann DSGVO-konform, wenn der Datenschutz in der Lohnabrechnung auch beim Partnerbetrieb vollständig eingehalten wird. Fragen Sie nach Zertifizierungen, Sicherheitskonzepten und klaren AV-Verträgen.
Fazit
Der Datenschutz in der Lohnabrechnung ist kein Randthema, sondern ein zentrales Element rechtskonformer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Wer Datenschutz ernst nimmt, schützt nicht nur Daten, sondern auch das Vertrauen seiner Mitarbeitenden – und bewahrt sich vor Bußgeldern und Imageschäden.