Das Berichtswesen umfasst die systematische Sammlung, Aufbereitung und Darstellung von Daten und Informationen aus der Buchhaltung, Kostenrechnung und dem Controlling. Es dient der Unternehmensleitung und anderen Entscheidungsträgern als Grundlage für Planung, Steuerung und Kontrolle. Typische Inhalte sind Finanzberichte, Kostenübersichten, Budgets und Soll-Ist-Vergleiche.
Rechtlich verankert ist das Berichtswesen insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB), das Unternehmen zur Aufstellung von Jahresabschluss, Lagebericht und in bestimmten Fällen Konzernabschluss verpflichtet. Nach § 264 ff. HGB müssen Kapitalgesellschaften im Rahmen des Lageberichts u. a. den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und Prognosen darstellen. Darüber hinaus fordert das HGB in § 289 HGB die Angabe wesentlicher nichtfinanzieller Informationen. Damit stellt das Berichtswesen nicht nur ein internes Steuerungsinstrument, sondern auch eine gesetzliche Offenlegungspflicht dar.