FIFO
FIFO ist ein Verbrauchsfolgeverfahren zur Bewertung gleichartiger Vorräte im Umlaufvermögen. Es unterstellt, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Güter zuerst verbraucht oder veräußert werden; die in der Bilanz verbleibenden Bestände werden daher mit den jüngsten Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt. Handelsrechtlich ist FIFO als Bewertungsvereinfachungsverfahren zulässig, sofern die GoB gewahrt sind.
Rechtslage (DE):
Handelsbilanz (HGB): § 256 HGB erlaubt ausdrücklich, für gleichartige Vorräte zu unterstellen, dass zuerst angeschaffte oder zuletzt angeschaffte Gegenstände zuerst verbraucht werden – damit sind FIFO und LIFO handelsrechtlich zulässig.
Steuerbilanz (EStG): Als Verbrauchsfolgeverfahren ist ausschließlich LIFO zugelassen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG). FIFO ist steuerlich nicht zulässig; das bestätigt auch die amtliche EStH-Darstellung.