
Lohnbuchhaltung & Entgeltabrechnung
Diese Fristen müssen Sie in der Lohnabrechnung beachten
10.07.2025
Fristen in der Lohnabrechnung sind ein zentraler Bestandteil der Unternehmensorganisation. Wer diese Fristen nicht einhält, riskiert finanzielle Sanktionen, unnötige Rückfragen durch Mitarbeitende und unter Umständen sogar strafrechtliche Konsequenzen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Lohnabrechnung Fristen und wie Sie diese zuverlässig einhalten.
1. Frist für die Lohnsteueranmeldung
Eine der wichtigsten Lohnabrechnung Fristen betrifft die Lohnsteueranmeldung. Diese muss je nach Höhe der Lohnsteuer im Vorjahr monatlich, vierteljährlich oder jährlich an das zuständige Finanzamt übermittelt werden:
Monatlich: bis zum 10. des Folgemonats
Vierteljährlich: bis zum 10. nach Quartalsende
Jährlich: bis zum 10. Januar des Folgejahres
Fällt der Termin auf einen Feiertag oder ein Wochenende, verschiebt sich die Abgabefrist auf den nächsten Werktag. Eine fristgerechte Lohnsteueranmeldung ist für jede korrekte Lohnabrechnung unerlässlich.
2. Fristen für Sozialversicherungsmeldungen
Die Sozialversicherungsmeldung ist ein weiterer zentraler Bestandteil der Lohnabrechnung. Beitragsnachweise müssen bis zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der zuständigen Krankenkasse eingehen. Die Zahlung der Beiträge muss spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag erfolgen. Diese Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und elektronisch über ELStAM bzw. sv.net zu übermitteln.
3. Weitere Lohnabrechnung Fristen im Überblick
Neben der Lohnsteuer und der Sozialversicherung gibt es weitere wichtige Lohnabrechnung Fristen:
Jahresmeldungen zur Sozialversicherung: bis 15. Februar
Sofortmeldungen (z. B. in der Gastronomie oder im Baugewerbe): spätestens vor Arbeitsaufnahme
Meldung neuer Beschäftigter: spätestens zur ersten Lohnabrechnung
All diese Fristen dienen dazu, dass Ihre Lohnabrechnung korrekt, vollständig und prüfungssicher bleibt.
4. Fristen für die Bereitstellung der Lohnabrechnung
Auch wenn es keine gesetzliche Frist gibt, wann genau die Lohnabrechnung ausgehändigt werden muss, gilt: Die Abrechnung sollte spätestens mit der Gehaltsauszahlung bereitstehen. Mitarbeitende haben ein Anrecht auf transparente Informationen – und Lohnabrechnung Fristen sollten auch intern konsequent eingehalten werden.
5. Aufbewahrungsfristen für Unterlagen
Nicht nur die Erstellung, sondern auch die Archivierung unterliegt Regeln. Lohnabrechnungen, Lohnsteuerunterlagen und Entgeltmeldungen müssen mindestens 6 Jahre aufbewahrt werden. Für steuerlich relevante Unterlagen gelten sogar 10 Jahre. Auch das ist Teil der Lohnabrechnung Fristen, die Unternehmer kennen sollten.
Warum die Einhaltung von Lohnabrechnung Fristen so wichtig ist
Versäumte Fristen in der Lohnabrechnung führen nicht nur zu formalen Problemen. Sie beeinträchtigen auch das Vertrauen der Mitarbeitenden, verursachen Rückfragen und können bei Behörden zu Nachforderungen oder Strafen führen. Wer Lohnabrechnung Fristen strukturiert überwacht, hat langfristig weniger Aufwand.
Tipp: Digitale Tools und externe Unterstützung nutzen
Ein professioneller Lohnbuchhaltungsservice kann dabei helfen, alle relevanten Lohnabrechnung Fristen im Blick zu behalten. Digitale Lösungen wie ADDISON OneClick sorgen dafür, dass nichts vergessen wird und alle Schritte nachvollziehbar dokumentiert sind.
Fazit
Lohnabrechnung Fristen sind mehr als nur Termine im Kalender – sie sind essenziell für eine rechtssichere, zuverlässige und transparente Personalabrechnung. Wer sie kennt und konsequent einhält, schützt sich vor Fehlern, spart Zeit und erhält das Vertrauen der Mitarbeitenden.