Das DTAUS-Verfahren (Datenträgeraustausch) war lange Zeit der in Deutschland standardisierte Weg, bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen oder Lastschriften elektronisch zwischen Unternehmen, Banken und Sparkassen abzuwickeln. Zahlungspflichtige oder Zahlungsempfänger übermittelten ihre Zahlungsaufträge in einem einheitlichen Dateiformat an die Bank, die diese automatisiert verarbeitete.
Seit der Einführung des europäischen Zahlungsraums (SEPA) wurde DTAUS schrittweise durch die SEPA-Formate (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift) ersetzt. Für innerdeutsche Zahlungen wird das DTAUS-Format heute praktisch nicht mehr eingesetzt.
Rechtliche Grundlage:
DTAUS war ein von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) standardisiertes Verfahren. Rechtlich maßgeblich für den Zahlungsverkehr sind seit 2014 die Vorgaben zur SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012, die das DTAUS-Format abgelöst hat.