Auslandszahlungsverkehr

Auslandszahlungsverkehr bezeichnet alle grenzüberschreitenden Zahlungs- und Überweisungsvorgänge in Euro oder Fremdwährung, die zwischen inländischen und ausländischen Zahlungsparteien abgewickelt werden. Dazu gehören Zahlungen aus dem Warenverkehr, Dienstleistungsverkehr oder Kapitalverkehr. Kreditinstitute wickeln solche Zahlungen meist über internationale Zahlungssysteme, Korrespondenzbanken oder SWIFT ab. Der Auslandszahlungsverkehr unterliegt in Deutschland gesetzlichen Meldepflichten, insbesondere nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), wenn bestimmte Beträge überschritten werden.

Quellen:

Gabler Wirtschaftslexikon – Definition „Auslandszahlungsverkehr“

Bundesbank – FAQ zu grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen (§ 11 Außenwirtschaftsgesetz / §§ 67 ff. AWV)

IHK Stuttgart – Auslandszahlungsverkehr, Meldepflichten der Deutschen Bundesbank (§§ 67 ff. AWV)


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