Eine Eingangsrechnung ist eine Rechnung, die ein Unternehmen von einem Lieferanten oder Dienstleister erhält. Sie dokumentiert den Anspruch des Rechnungsstellers auf Zahlung und verpflichtet das empfangende Unternehmen zur buchhalterischen Erfassung sowie zur fristgerechten Begleichung. In der Buchhaltung bildet die Eingangsrechnung die Grundlage für die Verbuchung von Aufwendungen, Vorsteuerabzug und die Liquiditätsplanung.
Rechtlich sind die Anforderungen an Eingangsrechnungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) festgelegt. § 14 UStG schreibt zwingende Pflichtangaben wie Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Leistungsbeschreibung, Steuersatz und Steuerbetrag vor. Nur wenn diese Angaben vollständig sind, berechtigt die Eingangsrechnung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG.