Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen selbst auf Eingangsrechnungen zahlt. Sie kann von der Umsatzsteuerschuld abgezogen werden, sodass nur die Differenz an das Finanzamt abgeführt wird. In der Buchhaltung ist die korrekte Erfassung und Abgrenzung der Vorsteuer von zentraler Bedeutung, da Fehler zu Steuernachzahlungen oder Verlust des Vorsteuerabzugs führen können. Grundlage ist § 15 UStG.
In der Lohnbuchhaltung ist die Vorsteuer meist nur indirekt relevant, etwa bei Rechnungen für externe Personaldienstleistungen oder Fortbildungen. Eine saubere Trennung zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Vorgängen (z. B. Gehaltszahlungen) ist notwendig, um Compliance sicherzustellen.