Buchhaltung

Die Buchhaltung ist der Teil des Rechnungswesens, der alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens systematisch erfasst, dokumentiert und auswertet. Sie stellt sicher, dass die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jederzeit nachvollziehbar ist. Die Buchhaltung liefert die Basis für Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie steuerliche Erklärungen. Sie gliedert sich in Teilbereiche wie Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und Kostenrechnung.

Rechtlich ist die Buchhaltungspflicht in Deutschland im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) verankert. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Geschäftsvorfälle nachvollziehbar zu dokumentieren. Ergänzend regeln §§ 140, 141 AO die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende anhand bestimmter Schwellenwerte. Darüber hinaus geben die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) verbindliche Vorgaben zur digitalen Buchführung.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Abgabenordnung (AO) – §§ 140, 141 AO


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