Die Abkürzung GuV steht für Gewinn- und Verlustrechnung. Sie ist ein zentrales Instrument der Rechnungslegung und stellt die Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenüber. Ziel ist die Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs. Die GuV wird nach den Vorgaben des HGB erstellt und ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses.
Während „Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)“ die vollständige Bezeichnung ist, wird „GuV“ im Alltag, in der Buchhaltung und im Controlling als Abkürzung verwendet. Der Inhalt ist identisch, die Abkürzung dient lediglich der Vereinfachung.