Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist die zentrale Rechenschaftslegung eines Unternehmens über das abgelaufene Geschäftsjahr. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV); bei größeren Kapitalgesellschaften kommen Anhang und Lagebericht hinzu. Der Jahresabschluss dient sowohl internen Adressaten (z. B. Geschäftsführung, Gesellschafter) als auch externen Stakeholdern (z. B. Banken, Finanzamt) als Informations- und Entscheidungsgrundlage.

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Vorschriften zu Gliederung, Prüfung und Offenlegung (§§ 264 ff. HGB). Der Jahresabschluss ist nicht nur ein gesetzliches Pflichtinstrument, sondern auch ein wichtiges Steuerungsinstrument für Planung, Kontrolle und Finanzierung. In der Praxis erfolgt er häufig unter Mitwirkung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.


Quellen:


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