HGB - Handelsgesetzbuch
Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist das wichtigste Gesetz für Kaufleute und bildet die Grundlage für die handelsrechtliche Rechnungslegung in Deutschland. Es regelt u. a. Buchführungspflichten, die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie Bewertungs- und Gliederungsvorschriften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Damit legt es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gesamte Buchhaltung fest.
Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, die seine Handelsgeschäfte nachvollziehbar machen. § 242 HGB schreibt die Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV vor, während § 252 HGB die grundlegenden Bewertungsprinzipien enthält. Zusammen mit der Abgabenordnung (AO) bildet das HGB die rechtliche Basis für Ordnungsmäßigkeit und Transparenz in der Rechnungslegung.
Quellen:
§ 238 HGB – Pflicht zur Buchführung
§ 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
§ 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze