Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist neben der Bilanz ein zentrales Element des Jahresabschlusses. Sie stellt die Erträge und Aufwendungen eines Unternehmens gegenüber und zeigt so den erwirtschafteten Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Ziel ist die Ermittlung des unternehmerischen Erfolgs im Geschäftsjahr. In der Buchhaltung wird sie aus den Erfolgskonten abgeleitet, die am Jahresende über das GuV-Konto abgeschlossen werden.
Rechtlich ist die GuV in § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV) und § 275 HGB (Gliederungsschemata: Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren) geregelt. Sie dient externen Adressaten wie Gesellschaftern, Banken oder dem Finanzamt als Informationsinstrument und bildet gemeinsam mit der Bilanz die Basis für steuerliche Gewinnermittlungen.
Quellen:
§ 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
§ 275 HGB – Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung