Finanzbuchhaltung (FiBu)

Die Finanzbuchhaltung (kurz: FiBu) ist ein zentraler Teil des Rechnungswesens. Sie erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens vollständig, systematisch und chronologisch. Hauptaufgaben sind die Dokumentation der Unternehmensaktivitäten, die Rechenschaft gegenüber Eigentümern und Behörden sowie die Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Die Finanzbuchhaltung unterscheidet sich von der Kosten- und Leistungsrechnung, da sie primär externe Adressaten wie Finanzbehörden, Gläubiger oder Gesellschafter informiert. Erfasst werden u. a. Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Löhne und Gehälter, Abschreibungen, Rückstellungen sowie Steuerbuchungen.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen, die seine Handelsgeschäfte nachvollziehbar machen. Nach § 242 HGB sind Bilanz und GuV aufzustellen. Ergänzend gelten die Abgabenordnung (AO) und die GoBD, die die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Buchführung sicherstellen.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 242 HGB


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