Buchführung

Die Buchführung umfasst die geordnete, vollständige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Ziel ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jederzeit nachvollziehbar darzustellen. Sie ist Grundlage für die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie für steuerliche Erklärungen.

In Deutschland ist die Buchführungspflicht im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Geschäftsvorfälle darin nachvollziehbar zu erfassen. § 140 AO verweist ergänzend auf andere gesetzliche Buchführungspflichten, während § 141 AO Schwellenwerte für die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende festlegt.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Abgabenordnung (AO) – §§ 140, 141 AO

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