Die Buchführung umfasst die geordnete, vollständige und lückenlose Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Ziel ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage jederzeit nachvollziehbar darzustellen. Sie ist Grundlage für die Erstellung von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie für steuerliche Erklärungen.
In Deutschland ist die Buchführungspflicht im Handelsgesetzbuch (HGB) sowie in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und die Geschäftsvorfälle darin nachvollziehbar zu erfassen. § 140 AO verweist ergänzend auf andere gesetzliche Buchführungspflichten, während § 141 AO Schwellenwerte für die Buchführungspflicht für Gewerbetreibende festlegt.