Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für bestimmte Steuerpflichtige. Im Gegensatz zur doppelten Buchführung werden nur Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenübergestellt. Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben stellt den zu versteuernden Gewinn dar.
Die EÜR ist vor allem für Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende von Bedeutung, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind. Nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) können Steuerpflichtige, die nicht gesetzlich buchführungspflichtig sind und deren Umsatz und Gewinn bestimmte Grenzen nicht überschreiten, ihren Gewinn durch EÜR ermitteln. Die Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus § 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie den allgemeinen Ordnungsvorschriften der Abgabenordnung (AO).
Seit 2005 ist die elektronische Übermittlung der EÜR über das ELSTER-Portal verpflichtend (§ 60 Abs. 4 EStDV).