Eigenkapital

Eigenkapital ist der Teil des Kapitals eines Unternehmens, der den Eigentümern gehört. Es ergibt sich aus der Differenz zwischen Vermögen (Aktiva) und Schulden (Fremdkapital) und stellt damit den Reinvermögenswert dar. Eigenkapital dient zur Finanzierung des Unternehmens, zur Abdeckung von Verlusten und als Sicherheit für Gläubiger.

In der Bilanz wird Eigenkapital auf der Passivseite ausgewiesen. § 266 Abs. 3 HGB regelt die Gliederung des Eigenkapitals in Positionen wie gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Kapitalgesellschaften müssen zudem nach § 264 HGB sicherstellen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 266 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 264 HGB

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