Die Skontorealisierung bezeichnet die buchhalterische Erfassung eines gewährten oder in Anspruch genommenen Skontos. Ein Skonto ist ein Preisnachlass, den ein Schuldner bei frühzeitiger Zahlung einer Rechnung erhält. In der Buchhaltung wird die Skontorealisierung sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite berücksichtigt: Kundenforderungen verringern sich entsprechend, bei Lieferantenverbindlichkeiten reduziert sich der Zahlbetrag.
In der Lohnbuchhaltung spielt Skontorealisierung eine eher untergeordnete Rolle, kann aber relevant werden, wenn externe Dienstleister oder Personalkostenrechnungen betroffen sind (z. B. Rechnungen von Zeitarbeitsfirmen). Da Skonti den steuerpflichtigen Umsatz beeinflussen, sind sie auch für die Umsatzsteuer relevant: nach § 17 UStG muss eine Berichtigung der Bemessungsgrundlage erfolgen, wenn sich durch Skonti die Gegenleistung ändert.