Forderungen
Forderungen bezeichnen Ansprüche eines Unternehmens gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern auf Zahlung von Geldleistungen, die aus Lieferungen und Leistungen oder anderen Rechtsgeschäften entstanden sind. Sie gehören auf der Aktivseite der Bilanz zum Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B II Nr. 1 HGB). Typischerweise entstehen Forderungen durch ausgestellte, aber noch nicht bezahlte Ausgangsrechnungen. Sie sind in der Buchhaltung zentral für die Liquiditätsplanung und das Mahnwesen, da offene Posten überwacht und gegebenenfalls durch Mahnungen oder Inkasso realisiert werden müssen.
Die Bewertung von Forderungen erfolgt nach den Grundsätzen des HGB: Zum Nennwert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), abzüglich notwendiger Wertberichtigungen, wenn Ausfallrisiken bestehen. Dazu zählen Einzelwertberichtigungen (konkrete Ausfallgefahr) und Pauschalwertberichtigungen (allgemeines Risiko). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind außerdem Grundlage für die Umsatzsteuer, da die Steuer bereits bei Rechnungsstellung entsteht (§ 13 UStG). Eine enge Verzahnung mit Lohnbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung besteht, wenn Forderungen systematisch über Offene-Posten-Verwaltung und digitale Rechnungsprüfung verfolgt werden.
Quellen:
HGB § 266 Abs. 2 B II Nr. 1 – Gliederung der Bilanz
HGB § 253 – Bewertungsvorschriften
UStG § 13 – Entstehung der Steuer