Offene Posten sind unbezahlte Forderungen und Verbindlichkeiten, die bis zum Ausgleich gesondert geführt werden. In der Buchhaltung bilden OP-Listen die Basis für Liquiditätsplanung, Mahnwesen, Skontosteuerung und Cash-Management; sie verknüpfen Rechnungen, Zahlungen und Klärfälle. Klare Prozesse (Belegfluss, Zahlungszuordnung, Bankabgleich) erhöhen Transparenz und minimieren Ausfallrisiken – auch in Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung, etwa bei Vorschüssen oder Reisekosten.
Für die Ordnungsmäßigkeit gelten die Grundsätze aus HGB und AO (vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet) sowie Aufbewahrungspflichten für Bücher/Belege. In der Praxis heißt das: nachvollziehbare OP-Führung, beleggestützte Zuordnungen, revisionssichere Ablage und Fristenüberwachung. Rechtliche Anker sind u. a. HGB § 239 (Führung), HGB § 257 (Aufbewahrung) und AO §§ 146/147 (Buchführung/Aufbewahrung).