IKS

Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst alle organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen, die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit der Geschäftsprozesse gewährleisten. In der Buchhaltung soll es sicherstellen, dass Geschäftsvorfälle korrekt, vollständig und rechtzeitig erfasst werden. Elemente sind z. B. Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennung, IT-Sicherheit und Dokumentation.

Rechtlich wird ein IKS insbesondere durch die §§ 91 und 317 HGB gestützt: § 91 Abs. 2 HGB verlangt ein Überwachungssystem zur frühzeitigen Risikoerkennung, § 317 HGB verpflichtet den Abschlussprüfer zur Beurteilung des IKS. Damit ist das IKS ein zentrales Instrument für Unternehmenssteuerung und Compliance.


Quellen:


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