GoBD

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konkretisieren die GoB für die digitale Buchführung. Sie wurden im BMF-Schreiben vom 28.11.2019 veröffentlicht und sind für alle Unternehmen verbindlich. Sie legen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung, Protokollierung und Datenzugriff fest.

Für die Buchhaltung bedeutet dies: Eingehende und ausgehende Rechnungen, digitale Belege, Protokolle und Stammdaten müssen revisionssicher gespeichert werden. Bei Betriebsprüfungen hat die Finanzverwaltung Zugriff auf die elektronischen Daten. Damit stellen die GoBD sicher, dass Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten auch in digitaler Form eingehalten werden.

Quellen:

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