Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konkretisieren die GoB für die digitale Buchführung. Sie wurden im BMF-Schreiben vom 28.11.2019 veröffentlicht und sind für alle Unternehmen verbindlich. Sie legen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Unveränderbarkeit, zeitgerechte Erfassung, Protokollierung und Datenzugriff fest.
Für die Buchhaltung bedeutet dies: Eingehende und ausgehende Rechnungen, digitale Belege, Protokolle und Stammdaten müssen revisionssicher gespeichert werden. Bei Betriebsprüfungen hat die Finanzverwaltung Zugriff auf die elektronischen Daten. Damit stellen die GoBD sicher, dass Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten auch in digitaler Form eingehalten werden.