Die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) waren ein Verwaltungserlass des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2001. Sie regelten, in welcher Form die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen auf digitale Buchführungsdaten zugreifen darf. Unternehmen mussten sicherstellen, dass alle steuerlich relevanten Daten maschinell auswertbar vorliegen und dem Prüfer übermittelt werden können. Technisch bedeutete dies die Bereitstellung von Daten im IDEA-Format. In der Buchhaltung hatten die GDPdU großen Einfluss auf Softwarelösungen, da diese Exporte für Betriebsprüfungen ermöglichen mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 wurden die GDPdU durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) ersetzt. Heute gelten die GoBD als maßgeblicher Standard für digitale Buchführung, Aufbewahrung und Datenzugriff. Sie konkretisieren die Anforderungen aus HGB und AO, insbesondere Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit. Für Unternehmen bedeutet das, dass ihre Systeme nicht nur Belege, sondern auch Metadaten, Protokolle und Änderungen revisionssicher dokumentieren müssen.