Der Rückstellungsspiegel ist eine Übersicht, die die Entwicklung einzelner Rückstellungen im Zeitverlauf darstellt. Er zeigt den Anfangsbestand, Zugänge, Inanspruchnahmen, Auflösungen und den Endbestand je Rückstellungsart. In der Buchhaltung dient er der Transparenz und ist für den Anhang des Jahresabschlusses vorgeschrieben, sofern das Unternehmen kapitalmarktorientiert oder kapitalmarktnah ist.
In der Lohnbuchhaltung dokumentiert der Rückstellungsspiegel insbesondere Personalrückstellungen, etwa für Pensionen, Überstunden oder Urlaubsansprüche. Damit liefert er wichtige Informationen für Wirtschaftsprüfer, Betriebsprüfungen und interne Steuerung. Gesetzlich vorgeschrieben ist der Rückstellungsspiegel für bestimmte Unternehmen nach § 285 Nr. 12 HGB.