Rückstellungen sind Verbindlichkeiten, deren Höhe oder Fälligkeit am Bilanzstichtag ungewiss ist. Sie dienen dazu, zukünftige Aufwendungen periodengerecht zu berücksichtigen, z. B. für Pensionen, Steuern, Urlaub oder Prozessrisiken. In der Buchhaltung werden Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bewertet.
In der Lohnbuchhaltung sind Rückstellungen besonders wichtig für Personalaufwendungen wie Urlaubsansprüche, Boni, Jubiläumszahlungen oder Pensionszusagen. Diese Posten beeinflussen direkt den Jahresabschluss und die steuerliche Belastung des Unternehmens. Gesetzliche Grundlage ist § 249 HGB, der die Bildung von Rückstellungen regelt.