Buchhaltung auslagern & Mehrwert für Unternehmen

Was muss in die laufende Buchhaltung? Eine einfache Übersicht für Unternehmer

17.06.2025

Die laufende Buchhaltung ist das Rückgrat eines gut funktionierenden Unternehmens – vor allem für kleine Betriebe mit begrenzten Ressourcen. Sie sorgt für Überblick, Sicherheit und gesetzeskonforme Abläufe. Doch was genau gehört eigentlich zur laufenden Buchhaltung? Welche Aufgaben fallen an, und was können Sie selbst übernehmen – oder besser auslagern? In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Überblick. 

Was bedeutet „laufende Buchhaltung“? 

Die laufende Buchhaltung umfasst alle regelmäßig anfallenden Buchführungsaufgaben, die notwendig sind, um die finanziellen Bewegungen eines Unternehmens korrekt zu erfassen. Dazu zählen unter anderem: 

  • das Erfassen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen 

  • das Buchen von Einnahmen und Ausgaben 

  • die Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung 

  • das Kontieren von Belegen 

  • die Pflege des Kassenbuchs 

  • das Abstimmen von Bankkonten und offenen Posten 

Ziel ist es, jederzeit einen klaren Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage zu haben – und alle Unterlagen korrekt für den Steuerberater oder das Finanzamt aufzubereiten. 

Welche Aufgaben umfasst die laufende Buchhaltung konkret? 

  1. Belegerfassung 
    Alle Belege – ob in Papierform oder digital – müssen zeitnah und vollständig erfasst werden. 

  2. Kontierung 
    Jeder Beleg muss der richtigen Buchungskategorie zugewiesen werden (z. B. Büromaterial, Reisekosten, Wareneinkauf). 

  3. Buchung laufender Geschäftsvorfälle 
    Alle Einnahmen und Ausgaben werden chronologisch und systematisch gebucht. 

  4. Kassenführung und Bankabstimmung 
    Barzahlungen und Kontobewegungen müssen vollständig dokumentiert und abgeglichen werden. 

  5. Umsatzsteuervoranmeldung 
    Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, muss regelmäßig eine Voranmeldung ans Finanzamt erfolgen. 

  6. Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) 
    Regelmäßige BWAs helfen Ihnen, die Liquidität und Rentabilität Ihres Unternehmens zu steuern. 

Was gehört nicht zur laufenden Buchhaltung? 

  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV) 

  • Steuerliche Beratung 

  • Erstellung von Steuererklärungen 

  • Bewertung von Rückstellungen oder Anlagevermögen 

Diese Aufgaben darf in Deutschland nur ein Steuerberater übernehmen. Die laufende Buchhaltung dagegen darf von Ihnen selbst oder einem darauf spezialisierten Dienstleister übernommen werden. 

Selber machen oder auslagern? 

Ob Sie die laufende Buchhaltung selbst erledigen oder auslagern, hängt von mehreren Faktoren ab: 

  • Haben Sie das nötige Know-how? 

  • Steht Ihnen eine geeignete Software zur Verfügung? 

  • Ist ausreichend Zeit im Tagesgeschäft vorhanden? 

  • Wollen Sie sich stärker aufs Kerngeschäft konzentrieren? 

Viele kleine Unternehmen stellen fest: Die eigene Buchhaltung bindet viel Zeit und Nerven. Ein externer Service ist oft nicht nur effizienter, sondern auch günstiger als interne Notlösungen. 

Unser Angebot: Laufende Buchhaltung digital & verlässlich 

Wir übernehmen Ihre laufende Buchhaltung – professionell, fehlerfrei und GoBD-konform. Sie senden uns Ihre Belege digital, wir kümmern uns um den Rest: 

  • Belegsortierung & Kontierung 

  • Buchung der Geschäftsvorfälle 

  • Vorbereitungen für den Steuerberater 

  • Auf Wunsch mit Lohnbuchhaltung kombiniert 

Transparente Monatspauschalen, persönliche Ansprechpartner und ein digitaler Workflow sorgen dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten – ohne sich im Detail verlieren zu müssen. 

Jetzt beraten lassen 

Sie wollen Ihre laufende Buchhaltung vereinfachen, auslagern oder digitalisieren?   
Sprechen Sie mit uns – wir zeigen Ihnen, wie es besser und günstiger geht. 

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