Aktiva bezeichnen in der Bilanz alle Vermögenswerte und Ressourcen eines Unternehmens, die auf der linken Seite der Bilanz (Aktivseite) aufgeführt sind. Sie zeigen, für welche Zwecke (Mittelverwendung) die finanziellen Mittel eingesetzt wurden — also z. B. in Anlagevermögen, Umlaufvermögen oder Rechnungsabgrenzungsposten. Die Gliederung der Aktiva ist in § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) gesetzlich festgelegt.