Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die dauerhaft für betriebliche Zwecke genutzt werden. Dazu zählen beispielsweise Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtungen oder immaterielle Güter wie Patente und Lizenzen. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen dient das Anlagevermögen nicht dem kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf, sondern unterstützt die Geschäftstätigkeit langfristig.
In der Buchhaltung wird das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz gemäß § 247 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) ausgewiesen. Seine Bewertung erfolgt nach den Vorschriften des § 253 HGB. Über die Anlagenbuchhaltung werden Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibungen sowie Abgänge dokumentiert. Damit liefert das Anlagevermögen wichtige Informationen für den Jahresabschluss, das Controlling und die Investitionsplanung.