Abschreibungen

Abschreibungen sind planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die in der Buchhaltung erfasst werden. Sie dienen dazu, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer aufwandswirksam zu verteilen.

Quelle:
§ 253 HGB

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