Belegnummernkreis

Der Belegnummernkreis bezeichnet die systematische Vergabe von fortlaufenden Nummern an Buchungsbelege in der Buchhaltung. Jeder Beleg (z. B. Rechnung, Gutschrift, Bankbeleg) muss mit einer eindeutigen Belegnummer versehen sein. Durch den Belegnummernkreis wird sichergestellt, dass Geschäftsvorfälle vollständig, nachvollziehbar und unveränderbar dokumentiert werden.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung in §§ 238 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) sowie aus den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Diese schreiben vor, dass Belege lückenlos nummeriert, aufbewahrt und jederzeit prüfbar sein müssen.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 Pflicht zur Buchführung

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