Die Betriebsdatenerfassung (BDE) bezeichnet die systematische Erfassung von Daten über Abläufe, Leistungen und Zustände in einem Unternehmen, z. B. Maschinenlaufzeiten, Personalzeiten oder Materialverbräuche. Ziel ist es, den Produktionsprozess transparent darzustellen, Kosten korrekt zuzuordnen und die Basis für betriebswirtschaftliche Auswertungen zu schaffen. BDE-Systeme sind häufig direkt mit der Buchhaltung oder der Kostenrechnung verknüpft, um Soll-Ist-Vergleiche und Nachkalkulationen zu ermöglichen.
Eine gesetzliche Pflicht zur Einführung von BDE-Systemen besteht nicht. Allerdings unterliegen die erfassten Daten denselben Anforderungen wie buchhalterische Aufzeichnungen: Sie müssen vollständig, richtig und nachvollziehbar sein (§ 238 HGB). Werden BDE-Daten lohnrelevant, greifen zusätzlich Vorschriften der Lohnbuchhaltung (z. B. Nachweis- und Aufzeichnungspflichten nach Arbeitszeitgesetz und Sozialversicherungsrecht).