Die Bilanzerstellung umfasst den Prozess, in dem ein Unternehmen seine Vermögens- und Kapitalwerte am Ende eines Geschäftsjahres in einer Bilanz zusammenführt. Sie ist zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses und dient dazu, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens transparent darzustellen. Die Bilanzerstellung erfolgt auf Basis der laufenden Buchführung und unter Beachtung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften.
Rechtlich ist die Pflicht zur Bilanzerstellung im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Nach § 242 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz aufstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten verschärfte Anforderungen gemäß § 264 HGB. Die Gliederung der Bilanz wird in § 266 HGB detailliert vorgeschrieben.