Debitoren sind Kunden, gegenüber denen ein Unternehmen offene Forderungen hat, weil sie Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung erhalten haben. In der Buchhaltung werden Debitoren auf der Aktivseite der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Sie sind Teil des Umlaufvermögens und stellen kurzfristige Vermögenswerte dar, die durch Zahlungseingänge beglichen werden.
Die rechtliche Grundlage für die Bilanzierung von Debitoren findet sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 266 Abs. 2 B. II. 1 HGB sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesondert in der Bilanz auszuweisen. Außerdem gilt § 252 HGB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung), der u. a. das Vorsichtsprinzip und die Einzelbewertung vorschreibt – d. h., dass zweifelhafte Forderungen wertberichtigt werden müssen.