Deckungsbeitrag

Der Deckungsbeitrag ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die angibt, welchen Beitrag ein Produkt, Auftrag oder Geschäftsbereich zur Deckung der Fixkosten und zum Erwirtschaften eines Gewinns leistet. Er errechnet sich, indem von den erzielten Umsatzerlösen die variablen Kosten abgezogen werden. Der Deckungsbeitrag dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Preisgestaltung, Sortimentsplanung und Wirtschaftlichkeitsanalysen.

Eine gesetzliche Definition des Deckungsbeitrags gibt es nicht. Er ist jedoch eng mit den Pflichten zur ordnungsmäßigen Buchführung (§ 238 HGB) verknüpft, da er auf Daten der Kosten- und Leistungsrechnung basiert. Indirekt spielt er auch für die Kalkulation im Lagebericht (§ 289 HGB) eine Rolle, wenn Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung darzustellen sind.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 289 HGB


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