BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein betriebswirtschaftliches Standardinstrument, das auf Basis der laufenden Buchhaltung erstellt wird. Sie gibt einen schnellen Überblick über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage eines Unternehmens. Typische Inhalte sind Gewinn- und Verlustrechnungen, Kostenübersichten, Liquiditätsanalysen sowie Soll-Ist-Vergleiche.

Die BWA dient vor allem internen Steuerungszwecken, wird aber auch von Banken im Rahmen von Kreditvergaben oder Ratingverfahren herangezogen. Sie ist rechtlich nicht im Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschrieben, leitet sich jedoch aus der Pflicht zur ordnungsmäßigen Buchführung (§ 238 HGB) und der periodengerechten Abbildung von Geschäftsvorfällen (§ 239 HGB) ab. Grundlage bildet die Finanzbuchhaltung, deren Daten für die BWA verdichtet werden.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 239 HGB


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