Deckungsbeitragsrechnung

Die Deckungsbeitragsrechnung ist ein Verfahren der Kosten- und Leistungsrechnung, bei dem die Differenz zwischen den erzielten Umsatzerlösen und den variablen Kosten ermittelt wird. Diese Differenz, der Deckungsbeitrag, zeigt, welchen Beitrag ein Produkt, Auftrag oder Geschäftsbereich zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung leistet. Die Deckungsbeitragsrechnung dient damit als zentrales Controllinginstrument für Preisgestaltung, Sortimentspolitik und Investitionsentscheidungen.

Es gibt einstufige und mehrstufige Deckungsbeitragsrechnungen:

Einstufig: Alle Fixkosten werden gemeinsam vom Deckungsbeitrag abgezogen.

Mehrstufig: Fixkosten werden in Stufen (z. B. produkt-, bereichs- oder unternehmensbezogen) verrechnet, um differenziertere Aussagen zur Rentabilität zu ermöglichen.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Deckungsbeitragsrechnung besteht nicht. Sie stützt sich jedoch auf Daten der ordnungsmäßigen Buchführung nach § 238 HGB und ist für interne Steuerungs- und Planungszwecke wichtig.

Quellen:

Handelsgesetzbuch (HGB) – § 238 HGB:


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