E-Rechnung

Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, sodass sie elektronisch verarbeitet werden kann. Im Gegensatz zu einer einfachen PDF-Datei enthält eine E-Rechnung maschinenlesbare Daten (z. B. im XML-Format), die eine automatisierte Weiterverarbeitung in der Buchhaltung ermöglichen. In Deutschland ist das XRechnung-Format der offizielle Standard für den Empfang von E-Rechnungen durch öffentliche Auftraggeber.

Rechtlich ist die E-Rechnung in der EU-Richtlinie 2014/55/EU geregelt, die die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vorschreibt. In Deutschland wird sie durch die E-Rechnungsverordnung (ERechV) umgesetzt. Seit dem 27. November 2020 sind Auftragnehmer des Bundes verpflichtet, Rechnungen an Bundesbehörden grundsätzlich elektronisch im XRechnung-Format einzureichen. Ab dem 1. Januar 2025 wird zudem eine flächendeckende Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich eingeführt (§ 14 UStG).

Quellen:

Umsatzsteuergesetz (UStG) – § 14 UStG

EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung

E-Rechnungsverordnung (ERechV)

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