Die Eröffnungsbilanz ist die erste Bilanz, die ein Unternehmen zu Beginn seiner Geschäftstätigkeit oder eines neuen Geschäftsjahres aufstellt. Sie bildet die Vermögenswerte (Aktiva) und Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zu diesem Zeitpunkt ab. Bei Unternehmensgründungen zeigt die Eröffnungsbilanz, mit welchem Vermögen und Kapital das Unternehmen startet. Bei laufenden Unternehmen entspricht sie grundsätzlich der Schlussbilanz des Vorjahres.
Die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 242 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Die Gliederung des Eigenkapitals und der Vermögenswerte ergibt sich aus § 266 HGB. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich nach § 264 HGB sicherstellen, dass der Jahresabschluss (inkl. Eröffnungsbilanz) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.