GoBS

Die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) wurden 1995 vom Bundesfinanzministerium eingeführt. Sie definierten Anforderungen an EDV-gestützte Buchführung, z. B. Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Unveränderbarkeit von Daten. Mit Einführung der GoBD im Jahr 2015 wurden die GoBS abgelöst, behalten aber historische Bedeutung, da sie den Grundstein für heutige digitale Anforderungen legten.

In der Buchhaltung bedeuteten die GoBS erstmals klare Vorgaben an Softwareanbieter und Unternehmen: Protokollierung von Änderungen, Dokumentation von IT-Systemen und Sicherstellung der Prüfbarkeit. Diese Grundprinzipien finden sich heute vollständig in den GoBD wieder.

Quellen:

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