Die Handelsbilanz ist Teil des Jahresabschlusses und wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Sie stellt das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital eines Unternehmens am Stichtag dar. Ziel ist es, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln.
Während die Handelsbilanz nach HGB erstellt wird, ist die Steuerbilanz an die Vorschriften des Steuerrechts gebunden. Unterschiede entstehen z. B. durch steuerliche Sonderabschreibungen oder Bewertungsansätze. Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann zur Aufstellung von Bilanz und GuV verpflichtet.