Die Jahresübernahme ist ein buchhalterischer Vorgang, bei dem die Salden der Konten aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr in das neue Geschäftsjahr übertragen werden. Während Erfolgskonten über das GuV-Konto abgeschlossen werden, werden Bestandskonten fortgeführt. So ist sichergestellt, dass die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres mit der Schlussbilanz des alten Jahres übereinstimmt.
Die Jahresübernahme ist organisatorisch ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses. Sie schafft die Grundlage für eine nahtlose Weiterführung der Buchhaltung und ist in modernen Buchhaltungsprogrammen meist automatisiert. Rechtlich ergibt sie sich aus den allgemeinen Buchführungspflichten des § 238 HGB.