Journal

Das Journal – auch Grundbuch genannt – ist ein zentrales Element der doppelten Buchführung. Hier werden alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens chronologisch, vollständig und geordnet erfasst, bevor sie in das Hauptbuch übertragen werden. Jeder Eintrag im Journal enthält mindestens das Buchungsdatum, den Buchungstext, den Betrag sowie die betroffenen Konten (Soll und Haben).

Rechtlich ist das Journal in den allgemeinen Buchführungsvorschriften des § 238 HGB sowie der § 239 HGB verankert. Ziel ist die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit sämtlicher Geschäftsvorfälle. In modernen Buchhaltungsprogrammen erfolgt die Journalführung digital, oft mit Such- und Auswertungsfunktionen, die die Arbeit für Buchhaltung und Controlling erheblich erleichtern.


Quellen:


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