KUG (Kurzarbeitergeld)

Das Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird, wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsausfall nicht voll beschäftigen können. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Kündigungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil des ausgefallenen Nettoentgelts und wird für maximal 12 Monate gezahlt (in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie wurde dieser Zeitraum zeitweise verlängert).

In der Lohnbuchhaltung wird das Kurzarbeitergeld gesondert erfasst: Der Arbeitgeber zahlt zunächst das KUG an die Arbeitnehmer aus und erhält anschließend die Erstattung von der Bundesagentur für Arbeit. Buchhalterisch ist die richtige Trennung von Bruttolohn, Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung und dem Kurzarbeitergeld notwendig, um die Abrechnung korrekt und prüfungssicher zu gestalten. Für die Buchhaltung bedeutet das eine erhöhte Dokumentationspflicht, da die Unterlagen für die Beantragung und spätere Prüfung der Förderleistung vollständig und nachvollziehbar vorliegen müssen.


Quellen:


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