Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind Pflichtabgaben von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Finanzierung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). In der Buchhaltung werden die Beiträge als Personalaufwand erfasst und auf entsprechenden Konten verbucht. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge fristgerecht an die zuständigen Krankenkassen abzuführen.

In der Lohnbuchhaltung bilden Sozialversicherungsbeiträge einen zentralen Bestandteil der Gehaltsabrechnung. Sie werden automatisch berechnet, anteilig einbehalten und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben abgeführt. Grundlage ist § 28d SGB IV, der die Zahlungspflicht für Arbeitgeber regelt.


Quellen:


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