Die Lohnfertigung bezeichnet die Auslagerung von Produktionsschritten an externe Dienstleister. Ein Unternehmen stellt Materialien oder Teile zur Verfügung, die vom Auftragnehmer weiterverarbeitet oder montiert werden. So können Produktionskapazitäten erweitert oder Kosten gesenkt werden, ohne selbst in zusätzliche Anlagen zu investieren.
In der Buchhaltung wird die Lohnfertigung als Fremdleistung erfasst. Rechnungen der Lohnfertiger fließen in die Kostenarten „Fremdleistungen“ oder „Fremdfertigung“ ein und beeinflussen die Herstellkosten. Für die Lohnbuchhaltung ist die Lohnfertigung indirekt relevant, da eigene Mitarbeiter für diese ausgelagerten Tätigkeiten nicht beschäftigt werden müssen. Dadurch können Personalkosten sinken, während die externen Kosten in der Finanzbuchhaltung abgebildet werden.