Die Herstellkosten umfassen alle Aufwendungen, die durch die Fertigung eines Produkts oder die Erstellung einer Leistung entstehen. Dazu gehören Materialkosten, Fertigungslöhne und Sondereinzelkosten der Fertigung. Auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zählen dazu. Sie sind insbesondere für die Bewertung von Beständen und unfertigen Erzeugnissen wichtig.
Rechtlich sind Herstellkosten in § 255 Abs. 2 HGB geregelt. Sie dienen als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Über die reinen Fertigungskosten hinaus können auch Teile der Verwaltungs- und Sozialkosten einbezogen werden, sofern sie der Fertigung zurechenbar sind. In der Kostenrechnung spielen Herstellkosten eine große Rolle für die Kalkulation und die Ermittlung von Verkaufspreisen.