Herstellungskosten

Die Herstellkosten umfassen alle Aufwendungen, die durch die Fertigung eines Produkts oder die Erstellung einer Leistung entstehen. Dazu gehören Materialkosten, Fertigungslöhne und Sondereinzelkosten der Fertigung. Auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zählen dazu. Sie sind insbesondere für die Bewertung von Beständen und unfertigen Erzeugnissen wichtig.

Rechtlich sind Herstellkosten in § 255 Abs. 2 HGB geregelt. Sie dienen als Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung von Vermögensgegenständen. Über die reinen Fertigungskosten hinaus können auch Teile der Verwaltungs- und Sozialkosten einbezogen werden, sofern sie der Fertigung zurechenbar sind. In der Kostenrechnung spielen Herstellkosten eine große Rolle für die Kalkulation und die Ermittlung von Verkaufspreisen.


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