Kalkulatorische Kosten

Kalkulatorische Kosten sind Kosten, die in der Kosten- und Leistungsrechnung zusätzlich oder abweichend zu den Aufwendungen der Finanzbuchhaltung angesetzt werden. Sie dienen dazu, den tatsächlichen Werteverzehr oder die Nutzung von Ressourcen im Betrieb realistisch darzustellen. Typische Beispiele sind kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Mieten oder kalkulatorische Zinsen auf das eingesetzte Eigenkapital.

Der Einsatz kalkulatorischer Kosten ist nicht im HGB verankert, sondern gehört zur internen Kostenrechnung. Ihr Zweck ist die wirtschaftliche Steuerung und Preisfindung: Während die Finanzbuchhaltung strikt nach gesetzlichen Vorgaben (z. B. HGB, Steuerrecht) bilanziert, erlaubt die Kostenrechnung durch kalkulatorische Kosten eine realistischere Abbildung des betrieblichen Ressourcenverbrauchs. Sie verhindern damit Verzerrungen, die entstehen würden, wenn nur handelsrechtliche Aufwendungen betrachtet würden.


Quellen:


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