Die Nachkalkulation vergleicht nach Abschluss eines Auftrags oder Zeitraums die Ist-Kosten und -Leistungen mit den geplanten Werten. So zeigt sie Abweichungen bei Material, Zeiten, Gemeinkosten und Lohnkosten und liefert Ansatzpunkte für Preis-, Prozess- und Mengenanpassungen. In der Buchhaltung stammen die Daten aus FiBu und Anlagenbuchhaltung; in der Lohnbuchhaltung aus Zeit- und Abrechnungsdaten (z. B. Zuschläge, Sozialabgaben).
Unternehmensintern definiert die Kostenrechnung die Verfahren (z. B. Zuschlags-, Prozess- oder Deckungsbeitragsrechnung). Rechtlich existiert kein spezieller Paragraf zur Nachkalkulation; maßgeblich sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zur Vollständigkeit, Richtigkeit und Nachprüfbarkeit der Datenbasis. Eine sauber dokumentierte Nachkalkulation stärkt Controlling, Angebotspolitik und Wirtschaftlichkeit.