Quantifizierung

Die Quantifizierung bezeichnet die zahlenmäßige Erfassung und Messung von wirtschaftlichen Tatbeständen. In der Buchhaltung bedeutet das die monetäre Bewertung von Geschäftsvorfällen, damit diese in Bilanz und GuV abgebildet werden können. Typische Beispiele sind die Quantifizierung von Rückstellungen, Abschreibungen oder kalkulatorischen Kosten.

In der Lohnbuchhaltung betrifft die Quantifizierung insbesondere Personalaufwendungen: Löhne, Gehälter, Sozialabgaben oder Rückstellungen für Urlaub und Pensionen müssen genau beziffert und verbucht werden. Grundlage dafür sind die allgemeinen Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung, insbesondere § 238 HGB.

Quellen:

§ 238 HGB – Pflicht zur Buchführung


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