Eine Quittung ist eine schriftliche Bestätigung, dass ein Schuldner eine bestimmte Leistung – meist eine Geldzahlung – an den Gläubiger erbracht hat. Sie dient als Beleg für die Erfüllung einer Forderung und ist ein wichtiger Nachweis in der Buchhaltung. Quittungen enthalten in der Regel Angaben zu Datum, Betrag, Zweck der Zahlung und Unterschrift des Empfängers.
In der Lohnbuchhaltung können Quittungen z. B. bei Barauszahlungen von Vorschüssen oder Reisekosten eine Rolle spielen. Rechtlich geregelt ist der Anspruch auf eine Quittung in § 368 BGB. Unternehmen sind verpflichtet, Quittungen im Rahmen der Aufbewahrungsfristen von mindestens 10 Jahren nach § 147 AO aufzubewahren.